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Änderungen beim Einzug der Mitgliedsbeiträge

SEPA - eine Harmonisierung

SEPA steht für Single European Payment Area, zu deutsch soviel wie "Einheitlicher europäischer Zahlungsraum".
Der Geldverkehr innerhalb der Eurozone soll damit vereinheitlicht werden.
Für Überweisungen und Lastschriften gelten international (in Europa) die gleichen Verfahren, Formulare und Regelungen wie sie innerhalb Deutschlands gelten.

Was bedeutet das für unseren Verein?

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge im Lastschriftverfahren wird künftig etwas anders verlaufen, da hier neue Regelungen gelten.
Mit dem 01.01.2014 laufen die Übergangsfristen ab und alle Lastschriften müssen ab diesem Datum als SEPA-Lastschriften ausgeführt werden. Auch der Europaverein zieht einmal jährlich im Januar die Mitgliedsbeiträge per Lastschriftverfahren ein.

Das gilt ab 2014

  • Einzugsermächtigung - Diese wird künftig durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Mit dem SEPA-Lastschriftmanat erteilen Sie uns als Verein die Genehmigung, Ihren Mitgliedsbeitrag von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen. Bestehende schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen können von uns weiter genutzt werden. Wo uns die Ermächtigung nicht schriftlich vorliegt, werden wir in Kürze auf die Mitglieder zukommen und um Ausstellung eines SEPA-Lastschriftmandats bitten.

  • Datum des Einzugs - Bislang haben wir den Mitgliedsbeitrag "irgendwann im Januar" eingezogen, je nachdem wie es sich zeitlich einrichten ließ. Bei der SEPA-Lastschrift muss das Einzugsdatum genau festgelegt werden und allen Kontoinhabern mind. 14 Tage vorher schriftlich mitgeteilt werden. Wir werden also rechtzeitig im Vorfeld Bescheid geben, an welchem Datum genau der Einzug der Beiträge erfolgen wird.

  • Gläubiger-ID - Wir haben als Europaverein von der Deutschen Bundesbank eine eindeutige Gläubiger-ID zugeteilt bekommen. Diese Gläubiger-ID wird im Buchungstext der Lastschrift aufgeführt werden und erleichtert Ihnen damit die Zuordnung der Lastschrift. Unsere Gläubiger-ID lautet: DE09EVB00000126004

  • Mandatsreferenz - Diese entspricht Ihrer Mitgliedsnummer im Verein. Mit der Mitteilung des genauen Ausführungsdatums werden wir allen Mitgliedern auch diese nochmal mitteilen. Auch die Mandatsreferenz dient der besseren Übersicht und Nachvollziehbarkeit bei Ihren Buchungsposten.

  • IBAN und BIC - Internationale Angaben zur Bankverbindung. Die IBAN ist die eindeutge internationale Kontonummer. In Deutschland hat die IBAN immer exakt 22 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus Länderkennung, Prüfsumme, Bankleitzahl und Kontonummer. Wir benötigen von allen Mitgliedern die IBAN um künftig die Beiträge einzuziehen! Die BIC ist die internationale Bankleitzahl.

Wie Sie uns helfen können

Wir benötigen von Ihnen mindestens die Angabe der IBAN und BIC Nummer. Idealerweise erteilen Sie uns einfach ein neues Lastschriftmandat. Das Formular dazu können Sie hier herunterladen:

SEPA-Lastschriftmandat

Das Formular ist unser Mitgliedsantrag. Bitte tragen Sie vor allem auf der zweiten Seite die entsprechenden Daten ein und senden Sie uns das Formular unterschrieben zurück. Per Post an:

Europaverein Barsinghausen
Andreas Brinkmann
Am Berge 5
30890 Barsinghausen

oder per E-Mail an: mitglied@europaverein.net

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